Themenübersicht:
Fahrradstraße und neuer Fußgängerüberweg
Auslegung des Bebauungsplans „Hallenbadareal“ läuft
Haushaltsberatungen 2025
Grundsatzbeschluss zur Freiflächen-Photovoltaik und Änderungsantrag der Grünen Fraktion
Neufassung der Straßenreinigungssatzung und -verordnung
Neue Hebesätze für die Grundsteuer
Gute Nachricht: Fahrradstraße und neuer Fußgängerüberweg
Die gute Nachricht: Wir haben uns gefreut, am 22. Oktober bei der Einweihung von Sykes erster Fahrradstraße dabei zu sein. Sie führt vom Parkplatz hinterm Bahnhof (östl. des Bahnhofs) Richtung Norden entlang der Gisela-Wenderoth-Straße/ Ferdinand-Salfer-Straße bis kurz vor die Kreuzung mit der Nordumgehung. Anfang und Ende wurden am 22. Oktober gerade frisch markiert. Uns wurde versichert, dass dazwischen noch weitere Markierungen aufgetragen werden, damit die Autofahrenden unterwegs nicht wieder vergessen, dass sie auf einer Fahrradstraße unterwegs sind, auf der Radfahrende Vorrang haben und sogar nebeneinander fahren dürfen. Für alle Fahrzeuge gilt hier ein Tempolimit von 30 km/h.
Außerdem wurde die Vorfahrtregelung an der Einmündung der Gesseler Straße in die Ferdinand-Salfer-Straße geändert. Die Fahrzeuge, die aus der Gesseler Straße kommen, müssen jetzt hier stoppen und dem Verkehr auf der Ferdinand-Salfer-Straße Vorfahrt gewähren.
Ganz besonders freuen wir uns über den neuen Fußgängerüberweg auf der Gesseler Straße (s. Beitragsbild oben), der mit deutlichen Markierungen und Beleuchtung besonders den Schülerinnen und Schülern der Luise-Chevalier-Schule hier zukünftig eine sichere Querung ermöglichen soll. Dafür haben wir uns gemeinsam mit dem Syker Ortsrat lange und hartnäckig eingesetzt.
Wir werden auch im Auge behalten, wie sich die noch umstrittene Aufstellfläche für Fahrräder auf der Syker Straße von Gessel kommend bewährt. Sie ist auf jeden Fall nur ein Angebot. Wer nicht will, muss sie nicht benutzen, sondern kann weiterhin den Fußweg mit Radfreigabe nutzen, um die Kreuzung mit der Nordumgehung zu queren.
Auslegung des Bebauungsplans „Hallenbadareal“ läuft
Die nicht so schöne Nachricht: Seit dem 25.10.2024 liegt der Bebauungsplan „Hallenbadareal“ aus, dessen Umsetzung die Grüne Fraktion aus ökologischen Gründen ablehnt. Aber auch in wirtschaftlicher, stadt- und verkehrsplanerischer und sozialer Hinsicht erscheint uns die Planung zunehmend unsinnig. Die Frist für Stellungnahmen, Einwendungen, Hinweise und Anregungen geht bis zum 29.11.2024.
Die Bekanntmachung mit allen Unterlagen findet sich hier. Alle Interessierten können ihre Stellungnahmen einreichen, am besten per E-Mail, auf Wunsch aber auch schriftlich oder mündlich.
Nach Ende der Auslegungsfrist sind die Unterlagen weiterhin als Anhänge an dieser Beschlussvorlage verfügbar.
Mehr Hintergrundinfos zum Thema gibt es hier.
Haushaltsberatungen 2025
Derzeit laufen die Beratungen für den städtischen Haushalt 2025, der in der Ratssitzung im Dezember beschlossen werden soll. Der Haushaltsentwurf geht in den nächsten Wochen zunächst durch die Ortsräte und Fachausschüsse.
Hier gibt es die gesamten Unterlagen zum Haushaltsentwurf 2025 (als Anhänge an der Vorlage), hier die für die nächsten Jahre geplanten Hochbaumaßnahmen. Ein Kritikpunkt für uns: Die seit Jahren geschobene Dachsanierung der Realschule soll wieder einmal verschoben werden. Unsere Fraktion hat bereits angekündigt, dass wir diese Haushaltsentscheidung nicht mittragen werden.
Die einzelnen Teilhaushalte werden in den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt, s. Sitzungskalender.
Grundsatzbeschluss zur Freiflächen-Photovoltaik und Änderungsantrag der Grünen Fraktion
Außerdem wird ein Grundsatzbeschluss zum Thema Freiflächen-Photovoltaik zunächst in allen Ortsräten und dann im UmBau-Ausschuss beraten.
Kurz gesagt: Der Landkreis hat ein unverbindliches Gesamtkonzept aufgestellt, nach dem größere FFPV-Anlagen (Freiflächen-Photovoltaik) hauptsächlich in anderen Gemeinden des Kreises entstehen sollen. Entsprechend will die Stadt Syke einen Grundsatzbeschluss fassen, dass wir Planungen für solche Anlagen nur in Ausnahmefällen zulassen. Anlagen in einem Streifen 200 m rechts und links der Fernverkehrs-Bahntrasse können allerdings ohne Bebauungsplan und damit auch ohne politischen Beschluss errichtet werden.
Unsere Fraktion hat dazu einen Änderungsantrag gestellt.
Wir möchten im Grundsatzbeschluss auch klarstellen, dass auf Naturschutzflächen keine FFPV-Anlagen entstehen sollen. Das entspricht den Grundsätzen, an denen auch der Landkreis sein Konzept ausgerichtet hat.
Neufassung der Straßenreinigungssatzung und -verordnung
Hier soll sich einiges ändern.
Im Ortsteil Syke sollen künftiger weniger Wohnstraßen maschinell gekehrt werden. Die Reinigungspflicht fällt dann an die AnliegerInnen. Übersichtspläne der aktuellen und zukünftigen Reinigungsstrecken hängen an der Beschlussvorlage an.
Dafür soll die Hauptstraße zukünftig einmal wöchentlich durch die Stadt gereinigt werden, um ihr Erscheinungsbild zu verbessern. Die Kosten sollen zu 85% von den AnliegerInnen getragen werden.
Außerdem wird es einen Winterdienstplan zur Räumung wichtiger Radverbindungen geben. Leider soll er erst zum 1.1.2026 in die Umsetzung gehen – obwohl wir uns z.B. schon seit Jahren dafür einsetzen, dass der wichtige Fuß-Radweg westlich der Sulinger Straße bei Schnee und Eis geräumt wird. Auch dieser Streckenplan hängt an der o.g. Vorlage an.
Neue Hebesätze für die Grundsteuer
Infolge der Grundsteuerreform müssen auch die städtischen Hebesätze für die Grundsteuer angepasst werden, s. Vorlage:
Die Vorlage sieht einen einheitlichen Hebesatz von 335 v.H. für die Grundsteuer A (für Agrarland) und B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) vor.
D.h. wer ein Grundstück in Syke besitzt, muss den vom Finanzamt mitgeteilten neuen Grundsteuermessbetrag mit 3,35 multiplizieren, um die jährliche Grundsteuer zu errechnen.
Der neue Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt aufgrund der neuen Gesetzgebung ermittelt. Die Stadt Syke hat nun den neuen Hebesatz (bisher 410 v.H.) so festgelegt, dass sie insgesamt aus der Grundsteuer keine höheren Steuereinnahmen erzielt als bisher (es sollen sogar rund 10.000 € weniger werden bisher).
Allerdings kann sich durch die neuen Grundsteuermessbeträge die Verteilung der Steuer ändern – manche zahlen zukünftig vermutlich weniger, andere mehr als bisher.